Vor 33 Jahren wurde ARAG-Chef Faßbender von seiner Schwester verklagt. Der längste Prozess des Düsseldorfer Landgerichts ging am Mittwoch in die neunte Runde. Eine Entscheidung steht nun bevor.
In einem der längsten Zivilprozesse Deutschlands will das Landgericht Düsseldorf am 8. Februar 2017 nach mehr als 33 Jahren eine Entscheidung verkünden. Den Termin gab die Vorsitzende Richterin am Mittwoch bekannt, nachdem in einem Streit um das Erbe des ARAG-Gründers sich seine Nachfahren nicht auf einen Vergleich geeinigt hatten. 1983 war der Enkel und heutige Chef des Versicherungskonzerns, Paul-Otto Faßbender (70), von seiner jüngeren Schwester Petra verklagt worden.
In dem Streit geht es um das Testament ihres Vaters, dem Sohn des Firmengründers. Der hatte verfügt, dass seine Anteile an dem Düsseldorfer Unternehmen in einer Hand bleiben und seinem Sohn vermacht werden. Die vier Jahre jüngere Schwester sollte dafür einen finanziellen Ausgleich bekommen.

Zankapfel sei seither die Höhe des Ausgleichs, erklärte Richterin Barbara Strupp-Müller zu Beginn der mündlichen Verhandlung am Mittwoch, dem neunten Verhandlungstag seit 1984. „Die beiden Beisitzerinnen waren da noch gar nicht geboren“, bemerkte die Richterin.

Der Sachverständige Karl-Heinz Flaig, der vor sieben Jahren vom Gericht mit der Wertermittlung der Konzernanteile beauftragt worden war, machte am Mittwoch klar: Bemessungsgrundlage sei die sogenannte Eigenkapitalrendite. Diese Größe gibt den Gewinn des Unternehmens im Verhältnis zum eingesetzten Eigenkapital an. Sie bestimme den Wert der Anteile „und damit auch, was Herr Faßbender als Ausgleich an seine Schwester zu zahlen hat“, sagte Flaig.
Doch bei der Bewertung dieser Rendite gehen die Meinungen weit auseinander. Die Anwälte der Schwester haben Zweifel an dem Gutachten. Paul-Otto Faßbender machte deutlich, dass der Streit „eine unnötige Ressourcenverschwendung“ sei. „Ich will nicht die nächsten 30 Jahre weiter prozessieren“, betonte der 70-Jährige. „Nach 33 Jahren ist die Zeit gekommen für einen Generalvergleich.“

Das lehnten die Anwälte seiner Schwester ab. Jetzt wird die 5. Zivilkammer des Landgerichts den Streit mit einer Entscheidung beenden.

Bereits in den 1980er Jahren hatte ihr Bruder den Wert des Konzernanteils ermitteln lassen und seiner Schwester 3,3 Millionen D-Mark zahlen wollen. „Doch das war der zu wenig“, erzählt Anwalt Gerd Krieger, der den ARAG-Chef seit Beginn des Erbstreits juristisch begleitet.
Fonte:
Handelsblatt