Düsseldorf Wie gut ist mein Krankenhaus? Um diese Frage dreht sich ein Streit, den zwei Kliniken angestoßen haben – stellvertretend für einen Teil der Krankenhäuser in Deutschland. Er ist wichtig für alle, die das richtige Krankenhaus suchen. Denn es geht dabei um Klinikvergleiche, die mittlerweile im Internet mit wenigen Mausklicken möglich sind.

Stein des Anstoßes ist ein Online-Portal, das die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) mit Daten füttern. Unterstützt wird diese Initiative von gut 200 vergleichsweise großen Krankenhäusern im Lande. Beide Seiten wollen über Veröffentlichungen im Internet für mehr Qualität in den Kliniken sorgen – vor allem langfristig.

Doch einem anderen Teil der Krankenhäuser geht dies gegen den Strich. Sie sind zwar nicht grundsätzlich gegen mehr Durchblick für Patienten, aber gegen die Veröffentlichung der AOK-Qualitätstests und Vergleiche im Netz. Der Grund: Zweifel an der Methodik. Die Kreiskliniken Gummersbach-Waldbröl und das St. Antonius Hospital aus Eschweiler klagen daher nun in Musterprozessen gegen den AOK-Krankenhausnavigator.

Hintergrund: Seit 2005 verpflichtet ein Gesetz die Kliniken zwar, regelmäßig in einem Qualitätsbericht zu veröffentlichen, wie gut sie ihre Patienten versorgen. Doch Papier ist geduldig, kaum ein Patient liest die dicken Wälzer. Wesentlich einfach sind daher Vergleichsportale im Netz.

Hinzu kommt, dass die Bewertungen, die die AOK ins Internet stellt, über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Denn die Kasse lässt für ihren Vergleich zusätzlich anonymisierte Abrechnungsdaten ihrer Versicherten auswerten. Vor allem gegen die Methoden, die dahinter stecken, sträuben sich die Kliniken vor Gericht.

Das Problem: Die Krankenhäuser stellten in einigen Bereichen des AOK-Navigators widersprüchliche und nicht erklärbare Bewertungen fest. Sie fragen sich, ob bestimmte Bereiche überhaupt für eine öffentliche Qualitätsberichterstattung geeignet sind. Ein Gutachter untermauerte diese Zweifel beispielhaft.

 

So stellte der Mediziner Jürgen Stausberg erhebliche Problemstellen im Leistungsbereich „Therapeutischer Herzkatheter (PCI) bei Patienten ohne Herzinfarkt“ fest. „Durch fehlende oder missverständliche Angaben zu Definition und Herleitung der Indikatoren ist die zum Verständnis des Verfahrens erforderliche Transparenz nicht gegeben“, heißt es in dem Gutachten, das Handelsblatt Online vorliegt. Die Berechnung der Zahlen könne nicht nachvollzogen werden.

Stausberg ist kein grundsätzlicher Transparenzgegner. Das Interesse von Patienten an Details zu Behandlungen und deren Qualität sei berechtigt. Mehr Informationen bedeuteten jedoch nicht automatisch ein Mehr an Wissen. Im Gegenteil: „Fehlschlüsse sind möglich, vielleicht sogar wahrscheinlich.“ Dies habe er am Beispiel bösartiger Neubildungen im Darm nachgewiesen.

Uwe Deh, geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbands, wehrt sich dagegen: „Es ist absurd, Patienten mehr Transparenz über die Qualität der Kliniken zu verweigern. Und am Ende schaden sich die Kliniken nur selbst, wenn sie sich öffentlich als Verhinderer dieser Informationen präsentieren.“

“Wir stehen für Transparenz”, betonte dagegen einer der Initiatoren der Klage, Joachim Finklenburg, Geschäftsführer der Kliniken Gummersbach-Waldbröl, gegenüber Handelsblatt Online. “Aber es muss sauber, fair und richtig sein.” Die AOK entziehe sich der Offenheit. Die Mitarbeiter in den Krankenhäusern hätten die falsche Darstellung im AOK-Vergleich nicht verdient.

Den Streit um die Veröffentlichung bestimmter Krankenhausdaten müssen nun die Gerichte entscheiden. Das dürfte sich allerdings einige Jahre hinziehen. Ein Eilverfahren haben die jeweils zuständigen Richter im September in beiden Fällen abgelehnt – zunächst, denn die Berufungen dagegen laufen. Die beiden Kliniken wollen zudem noch in diesem Jahr ihre Klage für das Hauptverfahren einreichen.

Was die Kliniken stört, finden dagegen Patienten gut: Denn der Internetvergleich der AOK ermöglicht ihnen, Krankenhäuser zuhause am Computer zu vergleichen. Die Kliniken im Rheinland halten dagegen und sagen: Ihr Klinikführer, hinter dem 164 Häuser stehen, sei besser geeignet für Vergleiche als der AOK-Navigator.

Verteidigt wird der AOK-Navigator zudem von einem Verein, hinter dem gut 200 Krankenhäuser stehen. Die Initiative Qualitätsmedizin (IQM) nutze schon heute sektorenübergreifende Kennzahlen aus Routinedaten für die Qualitätsmessung, erklärte IQM-Geschäftsführer Christian Rohn. Und sie bringe sich aktiv in die Weiterentwicklung des Verfahrens „Qualitätssicherung mit Routinedaten (QSR)“ ein.

Leider hätten die Krankenhäuser dafür bisher aber nur die Daten von AOK-Kunden. Er wünscht sich, dass auch andere Krankenkassen sich an dieser Initiative beteiligen. Das Ziel dabei sei: mit Routinedaten auch langfristige Aussagen über die Qualität von Behandlungen zu treffen.

Die Krankhausinitiative IQM appelliert dabei an die Politik, dass die vorhandenen Sozialdaten aller Versicherten für die sektorenübergreifende Qualitätsmessung nutzbar gemacht werden. Fertige Konzepte lägen vor und könnten zügig von der Politik umgesetzt werden. Deutschland könnte so eine führende Rolle in der Versorgungsforschung und Qualitätsentwicklung einnehmen.

Wichtig sei: Die Qualität – etwa einer neuen Knieprothese – dürfe eben nicht nur während des Aufenthalts in der Klinik gemessen werden. Schließlich soll der Patient ja möglichst lange gut klarkommen. Zukunftsweisend am AOK-Verfahren sei, dass sich sogenannte Komplikationsraten messen ließen – bis zu einem Jahr nach dem Eingriff.

Für Krankenhäuser wie Patienten sei es interessant zu wissen, ob ein Krankenhaus bei solchen Indikatoren nach der Operation auffällig sei. Wenn etwa überdurchschnittlich viele Patienten innerhalb eines Jahres von erneuten Operationen betroffen seien, dann könne man dies mit den Indikatoren des AOK-Verfahrens erkennen.

Wie gut die Krankenhäuser sind, ermittelt darüber hinaus der Qualitätsreport 2012, den der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen, Kliniken und Ärzten vorgelegt hat. Dieser Bericht attestiert den deutschen Krankenhäusern insgesamt eine „gute Versorgungsqualität“. Allerdings beklagen die Gutachter auch eine bedenkliche Zahl an Abweichungen. Das gelte vor allem, wenn sich Patienten über einen Katheter eine künstliche Herzklappe einsetzen lassen.

Die Ergebnisse hätten sich bei 21 Indikatoren im Vergleich zum Vorjahr rechnerisch auffällig verschlechtert. Ob und welche qualitativen Mängel damit verbunden sind, müsse nun zusammen mit den einzelnen Krankenhäusern aufgeklärt werden, erklärte Regina Klakow-Franck, die Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung in dem Gemeinsamen Bundesausschuss. Mit auffälligen Krankenhäusern werde dann konkret vereinbart, wie Mängel behoben werden können.