Die deutschen Versicherer diskutieren eine Höchstgrenze fürVermittlerprovisionen bei Lebens- und Rentenversicherungen. Das gehe aus einem Schreiben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an Mitgliedsunternehmen hervor, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“.

Anlass für die Überlegungen seien die aktuelle Niedrigzins-Phase und die Kritik von Verbraucherschützern und in der Politik, sagte eine Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) der Zeitung. Auch Unternehmensberater empfehlen den Versicherern, die Provisionen zu begrenzen.

Ziel der Verbandsinitiative sei es, nach der Bundestagswahl von der neuen Bundesregierung eine entsprechende gesetzliche Regelung zu fordern, heißt es in dem Zeitungsbericht. Damit wollten die Versicherer auch eine Position zu möglichen entsprechenden Forderungen des Gesetzgebers vorbereiten.

Beim Abschluss von Lebens- oder Rentenversicherungen sind häufig sehr hohe Provisionen fällig, die an die Vermittler ausgezahlt werden. Sie führen dazu, dass Kunden bei frühzeitiger Kündigung ihres Vertrages häufig viel Geld verlieren.

Verbraucherschützer kritisieren dies seit langem, auch von der Europäischen Kommission kamen wiederholt Forderungen nach einem Ende der Praxis. In einigen europäischen Ländern sind solche Provisionen bei Altersvorsorge-Produkten ganz verboten.

Die vorgeschlagenen Höchstgrenzen seien so knapp, dass sie vor allem Großvertriebe wie DVAG, MLP oder Swiss Life Select sowie zahlreiche Maklerfirmen in ernsthafte Schwierigkeiten bringen dürfte, hieß es in dem Bericht.

Der Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. (Votum) stellt sich entschieden gegen Überlegungen der Versicherer, den Gesetzgeber zu einer Höchstgrenze für die Beratungsvergütung zu drängen. Mitglieder bei Votum sind Vertriebsgesellschaften zahlreicher großer Versicherer sowie selbstständige Vertriebe.

„Mit gutem Grund unterscheiden sich die Vergütungen im Markt, weil sich auch die Beratungs- und Betreuungsleistungen der freien Finanzvermittler in Qualität und Umfang von gebundenen Vertrieben unterscheiden“, erklärte Lüder Mehren, Vorstandsvorsitzender von Votum. Vermittlervergütungen seien kein Steinbruch für die Versicherer, um die wegen der niedrigen Kapitalmarktzinsen schwachen Renditen aufzubessern.

Starre Regelungen belasteten letztlich den Verbraucher, erklärte Mehren weiter. Ein gesetzlicher Eingriff in die freie Preisbildung gehe sowohl verfassungsrechtlich als auch kartellrechtlich nicht. “Der Markt bestimmt, welche Vergütung für welche Leistung gezahlt wird. Eine regulative Deckelung schränkt diesen Mechanismus unzulässig ein und geht zu Lasten der Effizienz.“