Die Allianz will trotz einer neuerlichen Schlappe vor Gericht früheren Lebensversicherungskunden zunächst keine Nachzahlung gewähren. Der von der Verbraucherzentrale Hamburg geschätzte Nachschlag von insgesamt zwei Milliarden Euro sei völlig unrealistisch, erklärte ein Sprecher von Europas größtem Versicherer am Mittwoch. „Das ist viel zu hoch.“

Die Verbraucherschützer hatten sich zuvor nach der ersten Instanz auch am Oberlandesgericht Stuttgart mit einer Klage durchgesetzt. Damit wurden Klauseln der Allianz in Lebens- und Rentenversicherungen zwischen Mitte 2001 und Ende 2007 wegen Intransparenz für unwirksam erklärt (Az.: 2U 138/10). Ex-Kunden stehe demnach ein Nachschlag wegen zu geringer Rückkaufswerte und falsch berechneter Stornokosten zu. Die Verbraucherschützer schätzten, dass knapp vier Millionen Policen betroffen seien, denen im Schnitt jeweils 500 Euro zustünden.

Pikant ist, dass das OLG eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) untersagt hat. Aus Sicht der Allianz haben die Klauseln die Transparenzanforderungen erfüllt. Der Dax-Konzern legt deswegen Beschwerde ein, um den Fall doch noch zum BGH zu bringen. Weil dort bereits ähnliche Prozesse anhängig seien, werde auch dieses Verfahren in Karlsruhe landen, so die Allianz. „Wir gehen davon aus, dass der BGH unsere Meinung teilt und wir keine Rückzahlungen an Kunden leisten müssen.“ Der Fall wird aus Sicht der Allianz erst mit einem BGH-Spruch entschieden. Solange werde es auch keine Zahlungen geben.

Das Stuttgarter Gericht versteht unterdessen die ganze Aufregung nicht. Bei dem Urteil sei es nur darum gegangen, ob die Allianz-Klauseln im Einklang mit geltenden Gesetzen gestanden hätten. „Es gab keine Entscheidung über potenzielle Rückzahlungen“, sagte ein Gerichtssprecher.