Der Bundesgerichtshof hat in den mit Spannung erwarteteten Verfahren gegen den britischen Lebensversicherer Clerical Medical kein Grundsatzurteil gesprochen, sondern fünf Klagen an die zuständigen Oberlandesgerichte zurück verwiesen. “Wir werden nicht die Lösung bekommen, auf die Tausende von Anlegern gewartet haben”, sagte Anlegeranwalt Hans Witt in Heidelberg.
Gegen Clerical Medical sind rund 1000 Verfahren anhängig, mehr als 40 liegen beim BGH. Dabei geht es um Lebensversicherungen gegen hohe Einmalbeiträge, für die viele Anleger Kredite aufgenommen hatten. Sie hatten sich nach Ansicht von Klägeranwälten darauf nur wegen zu hoher Renditeversprechen und mangelnder Aufklärung über Risiken eingelassen.
Clerical Medical hatte argumentiert, für die komplizierten Verträge nicht verantwortlich zu sein, weil sie von Maklern und Vertrieben verkauft wurden. Das akzeptierte der BGH nicht. Auch in anderen Fragen gaben die Richter den Klägern recht. So haben sie Pflichtverletzungen von Clerical Medical festgestellt. Nachdem Clerical Medical eine Serie von Niederlagen vor Oberlandesgerichten einstecken musste, hat die britische Großbank Lloyds im dritten Quartal 2011 bereits 175 Mio. Pfund für Belastungen aus den Klagen zurückgestellt.