Die EU-Kommission will den Schutz der Kleinanleger in Europa mit einem ganzen Gesetzesbündel verbessern. Binnenmarktkommissar Michel Barnier legte am Dienstag in Straßburg drei Gesetzesvorschläge für einen erhöhten Konsumentenschutz vor. “Der Finanzsektor muss den Konsumenten in den Mittelpunkt stellen”, sagte Barnier. Die Vorschläge im Einzelnen:

Strukturierte Finanzprodukte
Die Kommission will, dass es künftig für alle diese Produkte, Zertifikate oder Aktienanleihen etwa, Produktionsinformationsblätter (Key Investor Information Documents, KIDs) gibt, wenn sie an Privatinvestoren verkauft werden. Bislang gilt das nur für Investmentfonds, die nach der EU-Richtlinie Ucits kontrolliert werden. Ausnahmen soll es nur wenige geben. Direkte Investments etwa in Aktien oder Sparprodukte sind nicht betroffen.
KIDs sollen Anleger in kurzer und klarer Form über die wichtigsten Eigenschaften, Risiken und Kosten eines Investmentprodukts informieren. Ziel ist es zu verhindern, dass Kunden Produkte kaufen, die sie nicht verstehen – wie vor der Finanzkrise Zertifikate der US-Bank Lehman Brothers. KIDs sollen den Vergleich zwischen Produkten erleichtern und “nicht mehr als einige Seiten” umfassen, so die Kommission.
In Deutschland sind Infoblätter für alle Wertpapiere sowie KIDs für Fonds seit Mitte 2011 vorgeschrieben. Die bisherigen Erfahrungen sind durchaus gemischt: Einerseits sind sie verständlicher als viele Verkaufsprospekte. Andererseits sind die Informationen gerafft und teils vage. Der Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken erwartet, dass die deutschen “Beipackzettel” nun überarbeitet werden müssen.
Die EU-Verbraucherschutzorganisation BEUC begrüßte den Ansatz. “Zu lange sind Kleinanleger geködert worden, riskante und unnötig komplexe Finanzprodukte zu kaufen, von denen niemand anderer als der Bankverkäufer profitiert hat”, sagte BEUC-Generaldirektorin Monique Goyens.
Versicherungen
Versicherungsvertreter und Makler sollen künftig dem Kunden vor Vertragabschluss offenlegen müssen, für wen sie arbeiten und wie hoch die Provision ist, die sie erhalten. Die Kommission will damit Interessenkonflikte verhindern. Die Vorgabe soll zunächst für alle Lebensversicherungen gelten. Bei ihnen machen Provisionen für einen Abschluss mitunter Tausende Euro aus.
Bei anderen Angeboten ist vorgesehen, dass Versicherer und Vermittler die Provision nur auf Nachfrage des Kunden aufdecken müssen. Nach fünf Jahren Übergangszeit soll die Offenlegungspflicht für alle Policen gelten. Der grüne EU-Abgeordnete Sven Giegold kritisierte das: “Es schadet den Verbrauchern, wenn die Transparenz nicht sofort gilt”, sagte er.
Ein generelles Provisionsverbot, wie es die Kommission angedacht hatte, gibt es nicht. Danach hätten Lebensversicherungen nur noch gegen Honorar verkauft werden dürfen. Die BEUC kritisierte, dass die Kommission nicht weitergeht. “Mehr Offenheit wird nur das Problem offenlegen, aber nicht das System ändern”, so Goyens.
Die deutsche Versicherungswirtschaft und die Interessenvertreter der Finanzvermittler fürchten dagegen, dass Kunden die Provisionen – die den Umsatz des Vertreters oder Maklers ausmachen – mit seinem Gewinn oder Einkommen verwechseln. Sie befürchten ein Gefeilsche der Kunden um Provisionsanteile.
Insgesamt will die Kommission die Regeln für die Vermittlung stärker vereinheitlichen. Die neuen Vorgaben sollen zudem nicht mehr nur für Vermittler, sondern auch für Versicherungsunternehmen selbst gelten.
Investmentfonds
Bei den Ucits-Investmentfonds, die nur in gesetzlich definierten Arten von Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten investieren dürfen, will die Kommission vor allem die Vorschriften für die Depotbanken und Unterverwahrer sowie deren Haftung verschärfen. Damit will sie die Lehren ziehen aus dem Betrugsfall Madoff. Der amerikanische Milliardenbetrüger Bernard Madoff hatte Anleger auch mittels eines Luxemburger Fonds um zig Milliarden Dollar geprellt.
 
 
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Der jetzige Vorschlag sieht etwa vor, dass nur noch Kreditinstitute oder regulierte Investmentfonds als Verwahrer auftreten dürfen. Zudem ist klar geregelt, dass Depotbanken für eingeschaltete Zwischenverwahrer haften. Die Bonusregeln für die Manager werden ebenfalls verschärft.
Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) begrüßte den Gesetzesvorschlag. “Fonds werden künftig noch sicherer. Das Vermögen der Anleger wird nicht nur vor einer Insolvenz der Fondsgesellschaft, sondern auch vor unberechtigten Zugriffen geschützt”, sagte Geschäftsführer Thomas Richter.
Die Frage, in welche Vermögenswerte Ucits-Fonds überhaupt investieren dürfen, wird im aktuellen Reformvorschlag nicht thematisiert. Die Kommission dürfte diese Frage aber in Kürze angehen. Am Dienstag kündigte sie jedenfalls an, alsbald eine Konsultation zu “einigen anderen Aspekten des Ucits-Rahmenwerks” zu starten.
Damit die Vorschläge Gesetz werden, müssen EU-Parlament und die 27 Mitgliedsstaaten zustimmen. Verbraucherschützerin Goyens forderte, die Vorschläge nicht abzuschwächen: “Eine Business-as-Usual-Haltung im Finanzsektor ist ein Risiko, das wir uns nicht leisten können.”