Die Generali Versicherungen sähen sich durch das Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt, teilte der Versicherer mit. Dies stelle sicher, dass Pflege- und Behandlungskosten fortlaufend als Rente gezahlt werden. Nach Angaben der Generali haben die Gerichte bisher stets eine Kapitalisierung von Pflege- und Behandlungskosten, also die einmalige Zahlung der gesamten Versicherungssumme, in Fällen wie diesen ausgeschlossen. Auch die Generali Versicherungen lehnten eine Kapitalisierung entschieden ab, da nur eine fortlaufend gezahlte, dynamische Rente gewährleiste, dass Sarah T. ihr ganzes Leben lang gut versorgt sei.

Die Anwälte der Klägerin sehen dies anders. Sie fordern den Schadensersatz in einer Summe. Hintergrund: Sarah T. war 2004 auf dem Weg in den Urlaub, als ihr Mann die Kontrolle über das Auto verlor. Die damals 19-Jährige wurde aus dem Fahrzeug geschleudert, sie erlitt Knochenbrüche und schwerste Schädel-Hirnverletzungen. Seitdem ist die Frau an den Rollstuhl gefesselt und muss rund um die Uhr gepflegt werden.

Der Gerichtsprozess galt nicht nur wegen der Höhe der Entschädigung wegweisend. Es ging um Summen von bis zu 7,2 Millionen Euro. Auch die Form der Auszahlung ist bislang eher ungewöhnlich für solche Fälle: Normalerweise zahlen Haftpflichtversicherer Unfallopfern eine monatliche Rente und übernehmen die anfallenden Kosten etwa für Therapien oder behindertengerechte Umbauten der Wohnung. Die Klägerin Sarah T. fordert hingegen eine Einmalzahlung – dann wären alle Ansprüche abgegolten.

Der Versicherer Generali hält dagegen: Wären die Pflegekosten kapitalisiert worden und wäre das Kapital zu einem späteren Zeitpunkt aufgezehrt, müsste Sarah T. ihre Zukunft ohne finanzielle Unterstützung bestreiten. Dieses sei inakzeptabel. Es sei daher folgerichtig, dass das Gericht der Rechtsauffassung des Versicherers gefolgt sei. Dies sei im Sinne einer sicheren lebenslangen Versorgung von Sarah T.