Das Landgericht Hamburg hat dem Versicherer Generali im Streit um eine Kapitalabfindung für eine bei einem Unfall schwer verletzte junge Mutter recht gegeben (Az.: 302 O 192/08). Gleichzeitig sprach das Gericht der geschädigten Sarah T. aber eine weitaus höhere Rente und mehr Schmerzensgeld zu, als der Versicherer ihr bislang gewährt hat.

Das Verfahren hat große öffentliche Aufmerksamkeit erregt, weil es um eine Grundsatzfrage geht. Seit einem Verkehrsunfall 2004 ist die heute 26-Jährige pflegebedürftig. Statt einer Rente fordern die Angehörigen die einmalige Zahlung in Höhe von 7,2 Mio. Euro. Einen Vergleichvorschlag des Gerichts auf Zahlung von 4,3 Mio. Euro hatte die Generali abgelehnt. “Wir sehen uns in der Verantwortung, eine lebenslange Versorgung von Sarah T. zu gewährleisten, das ist nur mit einer Rentenlösung möglich”, sagte eine Generali-Sprecherin.

Die Richter sahen keinen “wichtigen Grund” für eine Abfindung. Der Umstand, dass die Generali die berechtigten Ansprüche der Geschädigten bislang noch nicht in vollem Umfang reguliert habe, bedeute nicht, dass der Klägerin weitere Rentenzahlungen nicht zuzumuten wären, erklärten sie.

“Mit dem Urteil hat das Landgericht bestätigt, dass die Generali jahrelang Entschädigungsansprüche rechtswidrig verkürzt hat”, sagte der Anwalt der Geschädigten, Jürgen Hennemann. Zu der Klage sei es nur gekommen, weil der Versicherer die Schadenregulierung systematisch verschleppt habe. Der Anwalt kündigte an, er werde bis vor den Bundesgerichtshof ziehen, um eine Abfindung zu erreichen.