Die deutsche Versicherungswirtschaft hat die Praxis verteidigt, zu Flüchtlingsheimen umgewidmeten Gebäuden den Versicherungsschutz zu entziehen. Wenn Schulen, Lagerhallen oder Privaträume zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt würden, gebe es neue Gefahren und Auflagen, teilte der Gesamtverband GDV am Montag in Berlin mit. Es sei die Aufgabe der Versicherer, auf solche Gefahrenlagen hinzuweisen und erst dann Versicherungsschutz zu gewähren, wenn die Mängel beseitigt seien.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte zuvor von einem fatalen Signal gesprochen. „Wer Unterkünfte für Flüchtlingen zur Verfügung stellt, darf doch nicht dadurch bestraft werden, dass ihm der Versicherungsschutz entzogen wird“, kritisierte Maas in der „Bild“-Zeitung (Montag).