Die aufsichtsrechtliche Klärung des wohl größten Datenskandals in der Geschichte der deutschen Versicherungswirtschaft wird später abgeschlossen werden als geplant. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) werde die Prüfung im Fall Debeka erst voraussichtlich Ende dieses Monats abschließen, bestätigte eine Sprecherin dem Handelsblatt. „Die Sachverhaltsaufklärung und dessen erste rechtliche Bewertung verzögern sich um einen Monat.“ Erst danach werde werde die Bafin auf der Basis der ihr dann vorliegenden Erkenntnisse über das weitere Vorgehen entscheiden. Zu den Gründen für die Verspätung machte die Bafin aus Verschwiegenheitsgründen keine Angaben.

Fest angestellte Vertriebsmitarbeiter der Debeka haben tausende deutsche Beamte für die erfolgreiche Anbahnung von Versicherungsabschlüssen bezahlt. Diese intern „Vertrauensmitarbeiter“ oder kurz „VM“ genannten Tippgeber erhalten von der Debeka Provisionen, wenn von ihnen genannte Personen – häufig handelt es sich dabei um angehende Beamte – eine Versicherung abschließen. Insgesamt führt die Versicherung 15.800 aktive Tippgeber, wie sie gegenüber Handelsblatt und dem ARD-Magazin Panorama einräumt. In den vergangenen Jahrzehnten gab die Debeka hohe Millionenbeträge dafür aus.

nzwischen werden die Vorgänge und Strukturen von mehreren staatlichen Stellen untersucht. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt seit November 2013. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz hat im Dezember 2013 ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Debeka und den Vorstand der Gesellschaft eröffnet.

Innerhalb des Konzerns werden die Vorgänge von einem Kollegen aufgeklärt, der selbst jahrelang das Vertriebsnetz des größten privaten Krankenversicherers Deutschlands aufgebaut hat: Der Hauptabteilungsleiter der Konzernrevision, B., war zuvor 13 Jahre lang als Hauptabteilungsleiter Vertrieb bei Debeka tätig. Dass B.s Karriere im Konzern zu einem Interessenkonflikt bei der lückenlosen Aufklärung des Vertriebsskandals führen könnte, glaubt ein Debeka-Sprecher nicht. „Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte und keine Befürchtungen, dass B. seine Aufgaben nicht verantwortungsvoll und objektiv wahrnimmt“, sagte der Sprecher. „Wir haben keine Zweifel an der Integrität von B.“