Der Schweizer Lebensversicherer Swiss Life klopft den Markt auf mögliche Käufer für sein Geschäft mit vermögenden US-Privatkunden ab. „Wir wurden über einen Vermittler angefragt, ob wir Interesse hätten, uns den Bereich näher anzusehen“, sagten Perry Lerner und Chris Calise, Direktoren des Versicherers Crown Global, der Nachrichtenagentur Reuters. Crown Global mit Büros in Zürich, auf den Bermudas, den Cayman Islands und im US-Bundesstaat Delaware ist auf Versicherungsprodukte für Reiche spezialisiert.

Nach Angaben von zwei anderen Brancheninsidern prüft Swiss Life seit einigen Monaten Optionen, die einen Verkauf des US-Geschäfts einschließen. Die verwaltete Vermögen der Sparte soll sich auf ein bis zwei Milliarden Dollar belaufen. Die Schweizer verwalten in ihrer Sparte Versicherungsgeschäft International rund 18 Milliarden Franken Vermögen. Das Gros davon entfällt auf sogenannte Versicherungsmäntel, ein Steuersparprodukt für reiche Kunden. Der Bereich ist damit relativ klein: Insgesamt verwaltet der Konzern aus Zürich fast 130 Milliarden Franken (107 Milliarden Euro). Swiss Life lehnte eine Stellungnahme ab.

Bei den auch unter „Private Placement Life Insurance“ (PPLI) oder „Insurance Wrapper“ bekannten Produkten werden Anlagen wie Wertpapierdepots oder Fondsanteile in eine Lebensversicherung eingebracht. Diese Ummantelung bringen Vorteile wie etwa einen Aufschub der Steuerpflicht bis zur Auszahlung und reduzierte Steuersätze. Doch das Geld bleibt bei der Bank und der Kunde kann weiterhin mitbestimmen, wie es angelegt wird. Lange Zeit reduzierte sich für Steuerflüchtlinge zudem die Gefahr, enttarnt zu werden, weil als Kontoinhaber bei der Bank nur die Versicherung auftauchte.

Doch inzwischen schauen die Aufsichtsbehörden bei Finanzinstrumenten genauer hin und schließen immer mehr Schlupflöcher. So müssen unter dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), mit dem die USA der Steuerhinterziehung von amerikanischer Bürgern über Auslandsanlagen einen Riegel vorschieben wollen, auch Versicherungsvermögen deklariert werden. Das FATCA-Abkommen mit der Schweiz soll ab 2014 gelten.

Die Schweizer Aufsicht FINMA hat die Bestimmungen bereits Anfang 2011 verschärft. Seither müssen Banken die Inhaber der Anlagekonten kennen, die die Versicherer bei ihnen führen. „Diese Themen und allfällige daraus resultierende Konsequenzen für die Versicherten wurden im Rahmen der laufenden Aufsicht mit den Beaufsichtigten aufgenommen und werden angesichts der bevorstehenden Einführung von FATCA sicher weiterhin vertieft diskutiert werden“, sagte FINMA-Sprecher Tobias Lux.