Nach dem weitreichenden Versicherungsverbot der EU für den Iran sorgt eine ähnliche Vorschrift für Syrien bei Assekuranz und Industrie für Irritationen. Sie verbietet europäischen Anbietern, Versicherungs- und Rückversicherungsschutz bereitzustellen, von dem die syrische Regierung oder Personen und Unternehmen, die in ihrem Auftrag handeln, profitieren könnten.

“Es ist nicht unbedingt von vornherein erkennbar, ob ein Unternehmen oder eine Person unter der Kontrolle der Regierung steht”, kritisiert ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. “Versicherer können nicht bei der Anbahnung eines neuen Geschäfts ein Detektivbüro beauftragen.”

Schon das im Oktober 2010 erlassene Versicherungsverbot für den Iran hatte in der Branche für Furore gesorgt. Es war das erste Mal, dass die EU ein solches Verbot unabhängig von Exportbeschränkungen erlassen hat. Es führt zu bizarren Situationen. So kann ein Unternehmen zwar Waren exportieren, die nicht den Beschränkungen unterliegen. Versicherer dürfen aber keinen Schutz gewähren, sofern die Transportpolice den iranischen Staat oder Unternehmen in dem Land begünstigt.

Das Versicherungsverbot für Syrien hat die EU in der Verordnung 36/2012 vom 18. Januar verankert, in der sie die Sanktionen gegenüber dem Land verschärft hat. Im Gegensatz zu den Vorschriften für den Iran sind in diesem Fall Policen zugunsten von Privatunternehmen gestattet, sofern sie nicht von der Regierung kontrolliert werden.

“Das Problem ist, im Schadenfall selbst bei völlig legalen Deckungen und Regulierungen das Geld aus dem Versicherungsvertrag nach Syrien zu überweisen”, sagt Georg Pfeifle vom VersicherungsmaklerAon. “Hier könnte es bei der Banküberweisung zu Abwicklungsproblemen kommen.” Kreditinstitute tun sich schwer, Geld nach Syrien zu transferieren. Denn auch in diesem Bereich gibt es EU-Beschränkungen.

Ein weiteres Problem: Die EU-Verordnung verbietet, Geschäfte mit ölproduzierenden Unternehmen in Syrien zu versichern. “Europäische Unternehmen dürfen Rohöl- und Erdölerzeugnisse aus Syrien weder kaufen noch befördern oder in die EU importieren”, sagt Pfeifle. “Dafür darf auch kein Versicherungsschutz gewährt werden.” Dabei ist es egal, ob der Ölproduzent, der Transporteur oder der Käufer Empfänger der Versicherungsleistung ist.

Deutschen Firmen verweigern die Behörden von vornherein die Importlizenz für Ölprodukte aus Syrien, so dass das Versicherungsverbot eigentlich nicht zum Tragen kommen sollte. Problematischer ist die Situation für Firmen, die nicht in der EU sitzen, aber hier versichert sind. So wäre es einer indischen oder chinesischen Reederei zwar erlaubt, syrisches Öl zu transportieren. Ihren Versicherungsschutz aus der EU würden sie dabei aber verlieren.

“Das Versicherungsverbot kann Märkte betreffen, die man dabei gar nicht auf dem Schirm hatte”, sagt ein Versicherungsexperte. Er rechnet damit, dass bald ein ähnliches Versicherungsverbot für Öl auch in den Handelsbeschränkungen gegenüber dem Iran verankert wird. “Versicherer und Rückversicherer sollten solche Risiken schon jetzt nicht mehr zeichnen”, sagt er. Indische Reeder, die in Europa haftpflichtversichert sind, haben bereits Probleme, Anschlussdeckungen für den Iran zu bekommen.

Auch für ausländische Erstversicherer ist die Öl-Klausel ein Problem. “Es kann durchaus vorkommen, dass ein nicht-europäisches Risiko in der EU rückversichert ist”, sagt Pfeifle. Europäische Rückversicherer sind international sehr aktiv. “Hier kann es zu Diskussionen über den Versicherungsschutz kommen.” So wird der führende japanische Haftpflichtversicherer für Schiffe, der Japan Club, Kunden, die iranisches Öl transportieren, wahrscheinlich bald die Deckungslimite kürzen müssen – weil sein Londoner Rückversicherer nicht mehr mitspielt.