Eine starke Rekordflut suchte die Ostseeküste nach dem Sturmtief „Axel“ heim, dann zitterte auch Süddeutschland vor dem Unwetter. Was müssen Versicherte tun, um nicht auf den Schäden sitzen zu bleiben?
Das Sturmtief „Axel“ hat in den vergangenen Tagen insbesondere an der Ostseeküste schlimme Schäden verursacht: „Es war die stärkste Sturmflut seit 2006“, sagte Jürgen Holfert, Leiter des Wasserstanddienstes Ostsee des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern kam es zu schweren Überschwemmungen und Schäden. Betroffen waren etwa Kiel, Lübeck, Rostock, Warnemünde, Flensburg, Eckernförde, Wismar und Usedom. Auf Rügen wurden einzelne Deiche überspült, unter Wasser gesetzte Autos mussten abgeschleppt werden. Häuser in Strandnähe liefen voll. Die Höhe der Sachschäden könne noch nicht beziffert werden, sagte eine Polizeisprecherin am Donnerstagmorgen.
Nun ist Sturmtief „Axel“ weitergezogen: Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hob seine Unwetterwarnung für Baden-Württemberg am frühen Donnerstagmorgen zwar wieder auf, in Bayern blieb die Warnung vor starkem Schneefall mit Schneeverwehungen aber zunächst gültig.
Den Betroffenen kann man nur wünschen, dass sie die richtige Versicherungspolice haben. „Unwetterschäden werden ohne ausreichende Versicherung schnell unbezahlbar“, sagt Christian Günther, Assessor bei anwalt.de. „Neben der richtigen Versicherung kommt es dabei auch auf das richtige Vorgehen gegenüber dem Versicherer an. Während Schäden an der Immobilie ein Fall für die Gebäudeversicherung sind, bedarf es für Schäden an der Einrichtung einer Hausratversicherung. In jedem Fall gilt: Schäden unverzüglich der Versicherung melden, zum Beweis dokumentieren und möglichst nicht vor deren Antwort reparieren lassen.“
Ob die Versicherungen einspringen, hängt jedoch sehr stark von den eigenen Tarifen und Verträgen ab und gerade die Gebäude- und Hausratversicherungen unterscheiden sich teils deutlich – abhängig vom gewählten Tarif und teilweise auch abhängig davon, wann der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.
Die sich häufenden hohen Sturm- und Unwetterschäden haben die Versicherungslandschaft in den vergangenen Jahren ordentlich durcheinandergewirbelt. Viele Gesellschaften haben ihre Bedingungen und Beiträge deutlich angepasst. Denn früher war es weit weniger als heute üblich, zur Standardpolice auch gleich eine Erweiterung des Versicherungsschutzes um Elementarschäden anzubieten. Das hat Folgen: Wohngebäudeversicherungen zum Schutz der Immobilie sichern nämlich standardmäßig nur Schäden durch Sturm, Blitz und Hagel ab.

Zunehmend wichtig ist deshalb der sogenannte Elementarschadenschutz. Er sorgt dafür, dass die Versicherung auch nach Überschwemmungen, Starkregen, Sturmflut- und Grundwasserschäden die Schäden vollständig ausgleicht. Immer mitversichert: Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Rückstau in der Abwasserleitung. Wer seine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung um diesen Schutz erweitern kann, sollte es möglichst tun. Aber nicht überall ist ein Elementarschadenschutz zu bekommen, da den Versicherern einige Regionen schlicht zu riskant sind. Natürlich kostet dieser Schutz mehr, eine Selbstbeteiligung hilft aber, die Beiträge zu reduzieren.
Ähnlich verhält es sich mit Hausratversicherungen zum Schutz des Gebäudeinventars. Auch hier sind Schäden infolge von Sturm und Hagel sowie durch undichte Wasserleitungen versichert. Ist das Wasser jedoch von außen eingedrungen und hat Möbel, Elektrogeräte oder anderen Hausrat beschädigt, braucht der Geschädigte den Elementarschutz. Außerdem müssen Überspannungsschäden explizit mitversichert sein, damit die Versicherung auch nach Blitzschlag den Schaden ersetzt. Überspannungsschäden sollten bis zur Höhe der gesamten Versicherungssumme abgedeckt sein.
Bei Fahrzeugen verhält es sich etwas anders. Gewöhnlich deckt hier die Teilkaskoversicherung den Schaden ab, sofern er unmittelbar durch das Unwetter entstanden ist. Einzige Einschränkung: Der Fahrer darf nicht fahrlässig handeln. Wer mit voller Absicht eine überschwemmte Straße befährt und dabei das Fahrzeug versenkt oder beschädigt, braucht schon eine Vollkaskoversicherung, damit der Schaden reguliert wird. Denn gegen blöde Fehler (im Fachjargon „grobe Fahrlässigkeit“) muss man sich besonders versichern.
Fonte:
Handelsblatt
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